Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kinderkurse

• Vorbereitungskurs zum Schwimmen mit Eltern
• Anfänger und Seepferdchenkurs
• Trainingskurs im Aqua & Fitnessclub Vital


Wir bitten Sie folgende organisatorische Infos zur Kenntnis zu nehmen:

  • die Kurse haben eine Laufzeit von 10 Wochen
  • die Gesamtgebühr von 130,00 EUR / 165,00 EUR ist zur 1 Kursstunde bar zu entrichten
  • gilt für ein Kind bzw. bei Vorbereitungskurs zum Schwimmen für ein Kind und eine Begleitperson
  • aufgrund der reduzierten Wasserflächenvergabe u. der Mietpreissteigerung liegt die Organisation von Nachholstunden nicht mehr in unserem Ermessen
  • nicht in Anspruch genommene Kursstunden sind nicht ersetzbar und verlängern nicht die Kursdauer
  • der Veranstalter behält den Gebührenanspruch auch dann, wenn einzelne Stunden versäumt werden; es ist unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte (Rückerstattung ist nicht möglich, ausgeschlossen auch § 626/627 BGB)
  • als Kulanzangebot sind als „krank“ entschuldigte Kursstunden in der Kurslaufzeit im Sportzentrum nachholbar (max. 2 Kursstunden)
  • Anfangszeiten sind Einlasszeiten durch den Übungsleiter (bitte belehren Sie Ihre Kinder die Halle nur nach Anweisung zu betreten)
  • Schuhwechsel im Vorraum
  • eine Übungseinheit dauert 30/45 min.
  • mit dem Verlassen des Wassers entfällt die Aufsichtspflicht durch den Übungsleiter
  • das anschließende Duschen, Ankleiden und zügige Verlassen der Halle obliegt der Verantwortung der Begleitperson
  • Badeschuhe bitte nicht vergessen!
  • Eltern und Zuschauer verlassen bitte die Schwimmhalle bei Stundenbeginn, damit die Kinder ohne Ablenkung lernen können (Ausnahme eine Begleitperson beim Vorbereitungskurs zum schwimmen)
  • sind nach Absprache mit dem Übungsleiter Besucher zugelassen, bestehen für diese keine Versicherungs
  • und Haftungsansprüche
  • bitte leisten Sie den Anweisungen der Übungsleiter Folge, Zuwiderhandlungen kann Hallenverbot nach sich ziehen

Haftung

  • Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld
  • oder Wertsachen oder deren Beschädigung haftet der Club nicht. Er ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleideräume zu sorgen.
  • Für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Haus
  • und Benutzungsordnung, beim Handeln gegen die Anweisung unserer Mitarbeiter oder durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind, haftet der Club nicht.
  • Schadenersatzansprüche müssen unverzüglich unserem Personal im Club gemeldet werden.
  • Bei chronischen Erkrankungen und körperlichen Behinderungen benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Arztes für die Teilnahme am Kurs. Kursteilnehmer haben dies ohne Gesonderte Aufforderung vor Kursbeginn dem Kursleiter mitzuteilen.
  • Ohne Zustimmung des Arztes übernehmen wir keine Haftung.
  • Die Teilnahme ohne ärztliches Attest kann zum Kursabbruch führen.
  • Werden Kurse in Fremdobjekten gehalten(insb. Öffentliche Schwimmhallen), gelten die dortige Haus
  • oder Nutzungsordnungen, soweit sie dieser Haus
  • und Benutzungsordnung (Aqua &Fitnessclub Vital) nicht entgegenstehen. Vor allem wird auch dort keine Haftung für abhandengekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände etc. der Kursteilnehmer übernommen.
  • mit Ihrer Unterschrift auf der Kursliste akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen des Aqua & Fitnessclub Vital