Telefon: 0176 70322185
E-Mail: info@afcvital.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haus- und Benutzungsordnung im Aqua & Fitnessclub Vital
1. Zweck und Aufgabe der Haus- und Benutzungsordnung
- Die Haus- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Club.
- Jeder Sportfreund unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
- Besucher unterwerfen sich dieser Ordnung mit Betreten des Aqua & Fitnessclub Vital.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
- Öffnungszeiten: siehe Flyer
- Zutritt zu den Kursräumen ist nur mit dem Kursleiter gestattet.
- Besucher nur mit besonderer Erlaubnis der Aufsichtsperson.
3. Gebühren im Aqua & Fitnessclub Vital
- Aufnahmegebühr und Mitgliedschaft entfallen
- alle Kurse bieten 10 Übungsstunden und können verlängert, umgebucht oder abgewählt werden
- Quereinstieg bei freien Plätzen möglich
- Die Zahlung der gesamten Kursgebühr wird in der ersten Stunde bar fällig.
- Der Club behält den Gebührenanspruch auch dann, wenn der/die Teilnehmer/in einzelne Stunden versäumt.
- Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt.
- Mit Absprache der Kursleiterin können in Ausnahmefällen (Kur, OP, Krankenhaus) einzelne Stunden nachgeholt werden.
- Nachholmöglichkeiten siehe Aushang an der Kurstür.
4. Kursgebühren
- Erwachsen: 10 ÜE= 110€/ 1ÜE= 60 Min.
- Kinder: 10 ÜE= 80€/ 1ÜE= 45 Min.
- Einzelstd.Kinder:1ÜE= 15€ , Einzelstd.Erwachsene:1ÜE= 15€
- Tagesmütter/Vätersport 1ÜE= 6€ pro Kind 1ÜE=45 Min.
5. Haftung
- Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld- oder Wertsachen oder deren Beschädigung haftet der Club nicht. Er ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleideräume zu sorgen.
- Für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Haus- und Benutzungsordnung, beim Handeln gegen die Anweisung unserer Mitarbeiter oder durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind, haftet der Club nicht.
- Schadenersatzansprüche müssen unverzüglich unserem Personal im Club gemeldet werden.
- Bei chronischen Erkrankungen und körperlichen Behinderungen benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Arztes für die Teilnahme am Kurs. Kursteilnehmer haben dies ohne gesonderte Aufforderung vor Kursbeginn dem Kursleiter mitzuteilen.
- Ohne Zustimmung des Arztes übernehmen wir keine Haftung.
- Die Teilnahme ohne ärztliches Attest kann zum Kursabbruch führen.
- Werden Kurse in Fremdobjekten gehalten (insb. Öffentliche Schwimmhallen), gelten die dortigen Haus- oder Nutzungsordnungen, soweit sie dieser Haus- und Benutzungsordnung (Aqua & Fitnessclub Vital) nicht entgegenstehen. Vor allem wird auch dort keine Haftung für abhandengekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände etc. der Kursteilnehmer übernommen.
- Mit Ihrer Unterschrift auf der Kursliste akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen des Aqua & Fitnessclub Vital
6. Aufsicht
- Unsere Mitarbeiter sorgen im Interesse aller Sportfreunde/Besucher dafür, dass die Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung eingehalten werden.
- Ihren Anordnungen muss gefolgt werden.
- Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, Besucher, die gegen diese Haus- und Benutzungsordnung verstoßen oder gegebene Anordnungen nicht beachten, aus dem Club zu weisen.
- Bei groben Verstößen oder wenn Anordnungen des Personals wiederholt missachtet werden, kann auf Antrag ein Verfahren auf Ausschluss aus dem Club eingeleitet werden.